Satzungscheck dieBasis

Seit rund einem Jahr ist die Partei dieBasis angetreten, um mehr Basisdemokratie in bundesdeutsche Parlamente zu bringen. Und mittlerweile konnte sie zumindest innerhalb der Widerstandsbewegung breite Unterstützung gewinnen und hatte etwas Zeit, sich selbst zu sortieren. Daher ein kurzer kritischer Blick auf die aktuelle Satzung der Partei, die bereits zweifach geändert wurde, in wie weit die Partei ihren eigenen hohen Ansprüchen an Basisdemokratie gerecht wird.

Mitbestimmung

Eines der wichtigsten Instrumente der Machtbegrenzung ist, dass das letzte Wort immer von der Gesamtheit der Stimmberechtigten ausgeht. So ist auch eine Kernforderung viele Widerständler die Einführung von bundesweiten Volksabstimmungen. Auch innerhalb der Basis selbst sollte man daher erwarten, dass diese Abstimmungen durch die Gesamtheit der Parteimitglieder ein fest etabliertes Instrument der Meinungsfindung sind. In der Satzung findet sich dazu folgendes.

§17 (1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte der Partei. Er beschließt über alle politischen und organisatorischen Fragen auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesparteitage und Empfehlungen der Ausschüsse; hierzu soll er, auch im elektronischen Verfahren, die Mitglieder befragen.

§23 (1) Bei anstehenden wichtigen Entscheidungen soll der Vorstand über ein zu entwickelndes Schwarmtool die Mitglieder befragen.

§23 (2) Über wichtige Entscheidungen kann der Vorstand jederzeit eine Basisabstimmung durchführen. Auf Antrag von fünf Prozent der Parteimitglieder hat er eine Basisabstimmung durchzuführen. Details der Basisabstimmungen werden durch den 1. Bundesparteitag und Zustimmung der Mehrheit der Landesverbände über die Funktion des erweiterten Vorstands geregelt.

dieBasis Satzung

Das soll und kann hierbei irritiert etwas. Sollten die Mitglieder bei wichtigen Themen nicht zwingend gefragt werden? Dann muss das auch so formuliert sein! Und wer definiert, was ein wichtiges Thema ist? Hier wären einige klare Formulierungen wünschenswert, was generell als wichtig erachtet wird und generell der Zustimmung der Parteibasis bedarf, beispielsweise das Parteiprogramm.

Die Formulierung, ob die Mitglieder nur über vom Vorstand vorgelegte Themen abstimmen dürfen, oder ob die Parteibasis solche Abstimmungen auch initiativ einfordern kann, ist etwas mehrdeutig ausgefallen. Auch wäre mehr Klarheit bezüglich der Frage wünschenswert, wie die potenziellen 5% Unzufriedener um ihr Anliegen werben dürfen und welche Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Darf eine solche Initiative beispielsweise eine Rundmail an alle Mitglieder herausgeben, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen? Oder etabliert man gar ein parteiinternes Petitionssystem, und Parteimitglieder könne sich über neue Petitionen automatisch informieren lassen, wenn neue Anträge für Abstimmungen anstehen? Hier scheint noch etwas Detailarbeit nötig, um solche Abstimmungen auch wirklich zu etablieren und die breite Mitgliedermeinung auch regelmäßig und komfortabel einholen zu können, nicht nur einmal im Jahr auf dem Online-Parteitag. Aktuell jedenfalls scheinen Basisabstimmungen eher als Ausnahme konzipiert zu sein, denn als regelmäßiges Meinungsfindungsinstrument.

Pöstchendenken

Die Satzung definiert weiterhin einige Vorstandspositionen, die dem unvoreingenommenen Betrachter unklar und erklärungsbedürftig erscheinen mögen und deren Aufgaben auch nicht genauer definiert werden. So finden sich unter §12 der Satzung zur Zusammensetzung des Bundesvorstands „Säulenbeauftragte“ für Freiheit, Machtbeschränkung, liebevollen Umgang, Schwarmintelligenz, ein „Querdenker“ und ein Visionsbeauftragter mit Stellvertreter.

Selbstverständlich erfordert die Organisation einer Partei verschiedene Funktionäre. Aber sollte der Selbstanspruch der Basis nicht auch sein, solche Funktionärsposten auf ein Minimum zu reduzieren? Sollten sich nicht generell auch alle Funktionäre eher als primus inter pares verstehen, und möglichst wenig Sonderbehandlung für sich beanspruchen? Sollte es nicht im Gegenzug Selbstanspruch jedes Parteimitglieds sein, sich selbst für die vier Säulen einzusetzen und auf deren Einhaltung zu bestehen? Und sollte nicht generell jedes Mitglied die nötigen Möglichkeiten besitzen, sich dahingehend in entsprechenden Arbeitskreisen einzubringen? Was genau machen dann aber die Säulenbeauftragten?

Und wird man nicht viel eher durch tiefgründige, visionäre Texte, dadurch, dass man Menschen mit seinen Ideen begeistert und inspiriert, zu einem Visionär, als durch eine Wahl in den Vorstand? Sollte sich nicht jedes Mitglied mit guten, kreativen Ideen selbst in den passenden Arbeitsgruppen einbringen, anstatt sich zum offiziellen „Querdenker“ wählen zu lassen?

Wenn der Vorstand für bestimmte Aufgaben Unterstützung braucht, möge er sich dafür temporär oder längerfristig Hilfe innerhalb der Mitglieder suchen. Aber dazu bräuchte es keine Pöstchen mit Fantasiebezeichnungen in der Satzung!

Fazit

Auch wenn basisdemokratische Abstimmungen innerhalb der Satzung vorgesehen sind, einige Punkte werfen doch gewisse Fragen auf. Institutionen haben generell die Tendenz, Machtstrukturen herauszukristalisieren und zu verstetigen. Diesen Tendenzen gilt es frühzeitig zu begegnen. Insbesondere der Gefahr einer schleichenden Unterwanderung wie bei den Piraten könnte man durch Strukturen ohne viele Funktionäre und Pöstchen, und gelebter Basisdemokratie mit regelmäßigen Basisentscheidungen wirksam begegnen. Und es wäre sehr wünschenswert, diesbezüglich noch einige Korrekturen in der Satzung vorzunehmen.